TÜR- UND TORREVISION NACH ASR A 1.7
Mit den Erfahrungen von mehr als 20 Jahren auf dem Gebiet der Wartung, Prüfung und
Instandhaltung von Tür- und Toranlagen sind wir heute in der Lage, Sie als Betreiber von technischen Anlagen mit unserem Equipment zu unterstützen.
Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens
einmal jährlich von einem Sachkundigen nach ASR A 1.7 auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.
Die Dokumentation der Durchführung der Prüfung, des Zustandes der Anlage und der
Kraftmessergebnisse ist ein wichtiger Bestandteil zur Objektverwaltung als auch bei
Angelegenheiten der Haftpflichtversicherung.
Profitieren Sie von unseren Leistungen und langjährigen Erfahrungen, die wir Ihnen gern auf dem
Gebiet der Revision und Schließkraftmessung an Tür- und Toranlagen anbieten.
Unsere Leistungen umfassen:
Torrevision nach ASR A 1.7 (ehemals BGR 232)
Set Prüfplakette
Schließkraftmessung mit Auswertung nach DIN EN 12445 / 12453.
Prinzipiell gilt:
Zur Werterhaltung und Gewährleistung der Sicherheit Ihrer technischen Anlagen ist eine
jährliche Wartung aller kraftbetätigten Anlagen erforderlich.
Die Eigenverantwortlichkeit für die sichere und unfallfreie Nutzung der Toranlagen liegt beim
Tor-Betreiber.
Die jährliche Prüfungspflicht obliegt sowohl dem gewerblichen als auch dem privaten Tor-
Betreiber.
Außerdem setzt die Gewährleistung für kraftbetätigte Tore, Türen und Anlagen eine jährliche
Wartung durch ein autorisiertes Fachunternehmen voraus.
Als Nachweis dient das erstellte Prüfprotokoll.
